Die polnische Staatsbürgerschaft wird zugänglicher: wichtige Änderungen im Gesetz 2025.


Polen hat den Erwerb der Staatsbürgerschaft für Ausländer erleichtert
Ab 2025 hat Polen das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft für Ausländer, insbesondere für ukrainische Staatsbürger, vereinfacht. Laut der neuen Gesetzgebung besteht die wichtigste Änderung darin, die Wohnsitzdauer im Land von 5 auf 3 Jahre für Personen mit einem dauerhaften Wohnsitz oder dem Status eines langfristigen EU-Einwohners zu verkürzen.
'Diese Entscheidung eröffnet neue Möglichkeiten für Ausländer, die eine Verbindung zu Polen aufnehmen möchten', heißt es in einer offiziellen Mitteilung der polnischen Regierung. Die gesetzlichen Änderungen umfassen klare Anforderungen an die Bewerber für die Staatsbürgerschaft.
Zusätzlich zu einem stabilen rechtmäßigen Einkommen oder einem festen Arbeitsplatz müssen die Antragsteller die polnische Sprache auf dem Niveau B1 beherrschen und dies mit einem entsprechenden Zertifikat nachweisen. Eine wichtige Bedingung ist das Fehlen von Vorstrafen und eine erfolgreiche Integration in die polnische Gesellschaft, die durch Bildung, Arbeit oder familiäre Verbindungen nachgewiesen werden kann.
Für die Antragstellung auf Staatsbürgerschaft müssen ein Dokumentenpaket eingereicht werden, das einen Antrag in vorgeschriebener Form, Dokumente über den rechtmäßigen Aufenthalt, Einkommensnachweise, eine Bescheinigung über das Vorhandensein von Vorstrafen und ein Zertifikat über die Kenntnisse der polnischen Sprache umfasst.
'Die neue Gesetzgebung entspricht den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft und zielt darauf ab, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, die bereits ihre Bereitschaft gezeigt haben, Teil der polnischen Gemeinschaft zu werden', betonen Experten für Migrationsrecht.
Früher wurde in Polen ein neues Betrugsschema gegen Ukrainer aufgedeckt.
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